Lexikon der energiewirtschaftlichen und –technischen Begriffe – Damit wir uns verstehen!
Arbeitspreis, Lastgang, Zählpunktbezeichnung – der Energiemarkt hat seine eigene Sprache. Damit das für Sie kein Fachchinesisch bleibt, sorgt unser Glossar für Abhilfe. Sie vermissen eine Begriffserklärung? Dann teilen Sie uns das einfach hier mit.
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Lexikon
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Nutzenergiecontracting
Nutzenergiecontracting ermöglicht die Rückerstattung der Ökosteuer auch für Unternehmen des nichtproduzierenden Gewerbes. Der Contractor schließt mit dem Contractingnehmer eine Nutzungsvereinbarung für die Energieverbraucher im Unternehmen (Beleuchtungen, Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Antriebe etc.). Der Contractor ist als ausgewiesenes produzierendes Gewerbe erstattungsberechtigt laut Strom- und Energiesteuergesetz. Mit dem vom Contractingnehmer zur Verfügung gestellten Strom erzeugt der Contractor in den zur Nutzung überlassenen Anlagen Nutzenergie wie Licht, Wärme, Kälte und Antrieb. Der Contractingnehmer berechnet den zur Verfügung gestellten Strom in Höhe des erstattungsfähigen Anteils (ca. 90-95 % der Gesamtmenge) an den Contractor und erhält im Gegenzug eine Rechnung in gleicher Höhe für die Erzeugung der vor Ort produzierten Nutzenergie. Beide Rechnungen gleichen sich buchhalterisch aus. Die Rechnung vom Contractingnehmer reicht der Contractor als produzierendes Gewerbe bei dem für ihn zuständigen Hauptzollamt ein, um sich die in der Rechnung enthaltene Stromsteuer rückerstatten zu lassen. Diese erhält der Contractingnehmer anteilig in Form des vertraglich vereinbarten Nutzungsentgeltes vom Contractor ausgezahlt. Die geplante Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes zum 01.01.2011 soll diese Steuerlücke jedoch schließen.- Ökosteuer
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