Gasversorger erheben wieder Regelenergieumlage

Die Marktgebietsbetreiber NetConnect Germany (NCG) und GASPOOL haben die Regelenergieumlagesätze für das Winterhalbjahr 2014/2015 bekannt gegeben. Während im Marktgebiet NCG weiterhin keine Regelenergieumlage erhoben wird, fällt im Marktgebiet GASPOOL im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 31. März 2015 eine Regelenergieumlage von 0,09 ct/kWh an.

Die Regelenergieumlage ist ein Gaspreisbestandteil, den die Marktgebietsbetreiber für die Bereitstellung von Regel- und Ausgleichsenergie berechnen. In Gaslieferverträgen für Sondervertragskunden ist in der Regel vereinbart, dass die Regelenergieumlage in der jeweils maßgebenden Höhe an den Endkunden weitergegeben wird. Insofern ergibt sich für die Mehrzahl der Kunden im Marktgebiet GASPOOL ab dem 01.10.2014 eine Mehrbelastung von 0,09 ct/kWh. Allerdings bieten einige Energielieferanten für Großkunden eine Belieferungsvariante ohne Tagesband (sog. RLMoT-Belieferung) an, bei der keine Regelenergieumlage anfällt. Diese ist für den Lieferanten mit einem erhöhten Aufwand für die Bilanzierung verbunden und führt daher in der Regel zu kleineren Aufschlägen auf den Energiepreis. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich durch den Wegfall der Regelenergieenergieumlage aber häufig ein Kostenvorteil. Inwieweit eine Umstellung auf eine RLMoT-Belieferung möglich und sinnvoll ist, hängt von der Bezugsstruktur der Lieferstelle ab und muss in Rücksprache mit dem jeweiligen Gaslieferanten geklärt werden.

Eine wichtige Rolle nimmt die Regelenergieumlage bei Preisvergleichen im Rahmen von Ausschreibungen ein. Zu beachten ist, ob sich die angebotenen Konditionen bereits inkl. Regelenergieumlage verstehen, diese dem Energiepreis hinzuzurechnen ist oder aufgrund einer RLMoT-Belieferung gar nicht erst anfällt. Bei elektronischen Auktionen oder Online-Ausschreibungen, die ISPEX über das Energiehandelssystem ISPEX Online Trading abwickelt, wird dieser Sachverhalt systemseitig berücksichtigt, so dass ein aussagekräftiger Angebotsvergleich gewährleistet ist. Gern stehen Ihnen die Energieexperten von ISPEX für Ihre Fragen rund um das Thema Regelenergieumlage zur Verfügung.