Marktmanipulationen Energiegroßhandelsmarkt

Die Bundesnetzagentur hat gegen drei Strommarktteilnehmer wegen des Verdachts auf Marktmanipulationen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Hintergrund waren die Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Bilanzungleichgewichte im deutschen Stromnetz. Nach den Analysen der BNetzA liegen, dass an drei Tagen „ … in 21 Handelssituationen Anhaltspunkte dafür vor, dass durch Verkaufsgebote falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots von Strom gesendet wurden“.

Das Bußgeldverfahren ist unabhängig von den fünf Aufsichtsverfahren hinsichtlich der Bilanzkreistreue, in denen ein Verstoß der betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen gegen ihre Pflicht zur ausgeglichen Bewirtschaftung der Bilanzkreise vor dem gleichen Hintergrund festgestellt wurde.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur