Marktraumumstellung Gas: Kosten tragen die Endkunden

Die Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas beginnt im Oktober 2015 und soll bis 2030 abgeschlossen sein. Notwendig ist die mit technischen Umrüstungen verbundene Maßnahme, um die Versorgungssicherheit in den bisher mit L-Gas versorgten Netzgebieten auch zukünftig sicherzustellen. Nach ersten Schätzungen der BNetzA belaufen sich die technischen Kosten auf rund 1,7 Milliarden Euro. In Form der Umlage zur Marktraumumstellung werden diese Kosten als Netznutzungsentgelt an die Endkunden weitergereicht.

Umstellung auf neue Gasqualität unumgänglich

Die sinkenden L-Gas-Aufkommen in Deutschland und den Niederlanden machen eine Marktraumumstellung der betroffenen Netzgebiete auf das energiereichere H-Gas unumgänglich. Für die technische Umsetzung sind die Verteilnetzbetreiber zuständig. Die Anpassung aller Anlagen und Geräte auf die Brennstoffveränderung erfolgt schrittweise und beginnt im Oktober 2015.

Aktuelle Schätzungen ergeben, dass bis 2030 rund 5,6 Millionen Gasgeräte auf die Verarbeitung von H-Gas eingestellt werden müssen. Dazu zählen Industriebrenner, gewerbliche Backöfen und Herde, aber auch Heizungsanlagen. Betroffen von den technischen Umrüstungen im Zuge der Marktraumumstellung sind etwa 4,3 Millionen Gaskunden. Die letzte vergleichbare Maßnahme im deutschen Markt war die Umstellung von Stadtgas zu Erdgas nach der Wiedervereinigung.

Im Regelfall hält sich der technische Aufwand in Grenzen und beschränkt sich bei Standardanlagen auf den Tausch einer Düse. Ganz anders bei industriellen Anlagen für Spezialanwendungen, wie beispielsweise in der Keramikindustrie üblich. Auf Unternehmen der betroffenen Branchen können umfangreiche Umbauten zukommen, die mit entsprechend hohen Kosten verbunden sind. Auch diese Kosten übernimmt zunächst der Netzbetreiber.

Marktraumumstellungsumlage zur Kostendeckung

Die Bundesnetzagentur schätzt die Kosten der Marktraumumstellung auf rund 1,7 Milliarden Euro. Seit 01.01.2015 erheben GASPOOL und NCG die sog. Umlage zur Marktraumumstellung. Diese wird jährlich neu ermittelt, bis zum 1. Oktober veröffentlicht und von den Verteilnetzbetreibern in das Netzentgelt eingerechnet. Ein separater Ausweis auf den Gasrechnungen der Endkunden erfolgt nicht – dennoch tragen alle Gaskunden die Kosten für die Marktraumumstellung mit.

 

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