Marktstammdatenregister: Start erneut verschoben

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Starttermin für das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) erneut verschoben der neue (vorläufige) Termin ist der 31. Januar 2019.

Die Marktstammdatenregisterverordnung ändert die zuvor starren Fristen im Rahmen der Registrierung ab.  Unternehmen werden durch die weitere Verzögerung nicht mehr in Verzug gesetzt. Sie müssen lediglich bis auf weiteres die Übergangsregelungen der BNetzA befolgen.

>> Stand der Übergangsregelungen beim Marktstammdatenregister

>> Entwurf Marktstammdatenregisterverordnung

>> Termin bei den FAQ der BNetzA