Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen

Die Bundesregierung hat sich am 8. April auf ein Maßnahmenpaket für vom Krieg betroffene Unternehmen verständigt. Im sogenannten „Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen“ ist unter anderem auch ein „zeitlich befristeter Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise“ geplant.

Zuschuss bei Energiekosten

Demnach ist ein befristeter und eng umgrenzter Kostenzuschuss für den Zeitraum Februar bis September 2022 angedacht. Der direkte Zuschuss richtet sich an der Preisdifferenz bei den gezahlten Strom- und Gaskosten zwischen 2021 und 2022 aus. Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises soll anteilig bezuschusst werden.

Laut Bundesfinanzministerium soll es drei Förderstufen geben:

  • 30 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gemäß dem KUEBLL-Anhang angehören und mindestens 3 Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen.
  • Bis zu 50 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. Euro erhalten Unternehmen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
  • Bis zu 70 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 zum TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), soweit sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.

Die prozentuale Förderung wird im Juli einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen.

Das Programm soll gemäß Bundesfinanzministerium (BMF) kurzfristig konkretisiert und aufgesetzt werden. Zudem seien viele Determinanten der Programmkosten, wie beispielsweise die Gas- und Strompreisentwicklung bis September 2022, schwer kalkulierbar.

Die Ausgestaltung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung zwischen Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium. Das Gesamte Maßnahmenpaket steht unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission.

Weitere Maßnahmen

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen umfasst darüber hinaus weitere Punkte.

Ein KfW-Kreditprogramm soll die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen die Russische Föderation und die des Kriegs in der Ukraine für betroffenen Unternehmen abfedern. Ziel ist die kurzfristige Liquidität sicherzustellen.

Bürgschaftsprogramme sollen Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffenen sind, beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen. Die Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes soll bis Ende 2022 erweitert werden.

Die Bundesregierung prüft zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Damit sollen im Bedarfsfall branchenübergreifend große Unternehmen der Realwirtschaft zu stabilisiert werden, die aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte.

Energieunternehmen sollen bei bestimmten Liquiditätsengpässen unterstützt werden. Bei Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, sollen künftig durch ein spezielles Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das Liquiditätsengpässen überbrückt.

>> BMF: Zeitlich befristeter Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise

>> Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen (PDF)