MaStR verzögert sich

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat bekannt gegeben, dass das Marktstammdatenregister (MaStR) erst ab Herbst in Betrieb geht. Geplant war der Start ab 1. Juli 2017. Gegenwärtig können nur Netzbetreiber das Webportal nutzen, allen anderen Akteuren bleibt dies aufgrund technischer Verzögerungen verwehrt.

Die BNetzA sieht auf ihrer Internetseite als Übergangslösung folgendes Prozedere vor:

  1. EEG-Anlagen und deren meldepflichtige Genehmigungen werden wie bisher über das Anlagenregister und das PV-Meldeportal erfasst. Dafür gilt die neue Monatsfrist ab Inbetriebnahme oder ab Erteilung der Genehmigung (bisher: drei Wochen).
  2. Daten, die nach der MaStRV eingetragen werden müssen, aber nicht eingetragen werden können, müssen nachgetragen werden, wenn das Webportal dies ermöglicht.
  3. Die Registrierung von KWK-Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2017 folgt dieser Beschreibung.
  4. Die Übernahme der Verantwortung für die Daten der Bestandsanlagen ist noch nicht möglich. Die Frist für die Übernahme dieser Daten endet am 30. Juni 2019.
  5. Sonstige Registrierungen von Marktakteuren und Behörden sind erst mit Start des Webportals möglich. Sämtliche Meldungen nach der MaStRV müssen nach der Inbetriebnahme des Webportals nachgeholt werden.

Um sich nicht rechtlich in eine nachteilige Position zu bringen, die Vergütungen oder Entlastungen bei EEG- bzw. KWK-Anlagen, deren Genehmigungen und Ausbau erschwert oder verhindert, sollten Anlagenbetreiber die Entwicklung der Übergangsbestimmungen genau verfolgen. ISPEX berät zu Registrierungspflichten und unterstützt Anlagenbetreiber, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Ihr Ansprechpartner

ISPEX

0921 - 150 911 110 0921 - 150 911 115