MaStRV tritt am 1. Juli in Kraft

Die MaStRV (Marktstammdatenregisterverordnung) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann wie geplant in Kraft treten. Das Marktstammdatenregister ist bei der BNetzA (Bundesnetzagentur) angesiedelt und sieht umfangreiche Meldepflichten vor. Es sollen sämtliche wesentliche Akteure im Bereich Strom und Gas erfasst und transparent dargestellt werden.

>> MaStRV als PDF

>> Marktstammdatenregister bei der BNetzA