Merkblatt zur Energieauditpflicht für Unternehmen veröffentlicht

BAFA Merkblatt Energieaudits EDL-G

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G 2015) verpflichtet alle Unternehmen („Nicht-KMU“) ab 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt oder 50 Mio. EUR Jahresumsatz und 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme im Konzernverbund alle vier Jahre ein unabhängiges Energieaudit für alle Standorte, Anlagen, Fahrzeuge und Gebäude des Unternehmens im Inland durchzuführen.

  • Das Merkblatt für Energieaudits mit Stand vom 13. Mai 2015 können Sie hier herunterladen.

  • Das Benutzerhandbuch mit Mustererklärung zur neuen KMU-Definition auf Basis der Empfehlung der Europäischen Kommission (2003/361/EG) finden Sie hier.

  • Die Hinweise zur Registrierung von Energieauditoren sind hier hinterlegt.

Das lange erwartete Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit wichtigen Anwendungshilfen zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G 2015) ist veröffentlicht. Das Merkblatt enthält die wesentlichen Anforderungen und Anwendungshilfen für alle Unternehmen, die bis zum 5. Dezember dieses Jahres ein umfassendes und unabhängiges Energieaudit nach dem EDL-G 2015 durchführen müssen.

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1, Ausgabe Oktober 2012, muss gemäß Europäischer Energieeffizienzrichtlinie (EED 2012) erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 abgeschlossen sein. Das Energieaudit muss repräsentativ für die Ermittlung wesentlicher Energieeffizienzpotenziale und der Größe und Struktur des Unternehmens angemessen sein.

Wen betrifft die Energieauditpflicht?

Die Neuregelung betrifft mehr als 50.000 Unternehmen aller Branchen und Wirtschaftszweige, darunter viele Unternehmen aus den Bereichen Handel, Banken, Versicherungen, Dienstleistung, Transportgewerbe, Immobilienwirtschaft, öffentliche Betriebe, gemeinnützige Organisationen, Gesundheitswesen, Beteiligungsgesellschaften, internationale Konzerne, die sich dieser Verpflichtung nicht bewusst sind.

Die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits gilt für alle Unternehmen, die nicht kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Unternehmen, die über ein Energiemanagementsystem (EnMS) verfügen, das den Anforderungen der DIN EN ISO 50001, Ausgabe Dezember 2011, entspricht oder die eine gültige EMAS-Registrierung (Eco-Management and Audit Scheme) für ihr Umweltmanagementsystem (UMS) nachweisen können.

Die Überprüfung obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Führt das Unternehmen ein verpflichtendes Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durch, kann das BAFA ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR verhängen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Unternehmen entgegen den Tatsachen angibt, ein KMU zu sein.

Empfehlung:
Alle Unternehmen sollten prüfen, ob sie die Schwellenwerte für KMU im Konzern- oder Kommunalverbund überschreiten (EU-Recommendation 2003/361/EG) und welche neuen Anforderungen durch die Einführung der allgemeinen Energieauditpflicht für Unternehmen entstehen (Compliance).

Was kostet ein Energieaudit?

Die Europäische Kommission geht in der Folgenabschätzung (SEC/2011/779) zur Richtlinie 2012/27/EU bezogen auf ein mittleres Unternehmen mit 260 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 50 Mio. EUR von Kosten für ein Energieaudit in Höhe von 4.000 EUR aus.

Die tatsächlichen Kosten für die betroffenen Unternehmen mit einer Vielzahl von Standorten, Anlagen, Fahrzeugen oder Gebäuden dürften erheblich über diesen Schätzungen liegen.

  Merkblatt zur Energieauditpflicht für Unternehmen BAFA_Merkblatt_Energieaudits_EDL-G_2015-07-08.pdf (Dateigröße 344 KB)

  Leitfaden zur KMU-Definition Leitfaden_der_Europäischen_Kommission_zur_KMU-Definition_2006.pdf (Dateigröße 999 KB)

  Hinweise Registrierung Energieauditoren BAFA_Hinweise_Registrierung_Energieauditoren_20150303.pdf (Dateigröße 124 KB)