Messkonzept: Umsetzungsfrist läuft ab
Von ISPEX am 15. Dez 2021
Für die Umsetzung des Konzepts zur Erfassung und Abgrenzung umlagepflichtiger Strommengen läuft die verlängerte Frist ab. Unternehmen mit Umlageprivilegierungen müssen im Rahmen der EEG-Abrechnung darlegen können, wie ab dem 1. Januar 2022 sichergestellt ist, dass die Grundsätze nach § 62b EEG „Messung und Schätzung“ eingehalten werden. Die Prüfung der abzugebenden Erklärung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer kann verlangt werden.