Messkonzept: Umsetzungsfrist läuft ab

Für die Umsetzung des Konzepts zur Erfassung und Abgrenzung umlagepflichtiger Strommengen läuft die verlängerte Frist ab. Unternehmen mit Umlageprivilegierungen müssen im Rahmen der EEG-Abrechnung darlegen können, wie ab dem 1. Januar 2022 sichergestellt ist, dass die Grundsätze nach § 62b EEG „Messung und Schätzung“ eingehalten werden. Die Prüfung der abzugebenden Erklärung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer kann verlangt werden.