Mieterstrombericht des BMWi

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Mieterstrombericht gem. § 99 EEG veröffentlicht. Dabei werden Aspekte der häuslichen Direktversorgung von Mietern mit Strom aus PV-Anlagen, sogenanntem Mieterstrom, beleuchtet.

Mit Stand Juli 2019 waren demnach 677 PV-Mieterstromanlagen mit insgesamt rund 13,9 MW bei der BNetzA gemeldet. Das Mieterstrom-Modell beliebt demnach unter weit dem gesetzlichen Förderdeckel von 500 MW.

Der Mieterstromzuschlag, der im Juli 2017 eingeführt wurde, unterliegt einer Degression, die zum Auslaufen im Jahr 2021 führen wird. Die dann verbleibenden wirtschaftlichen Anreize über Netzentgelte und Umlagen gewähren keine Marktdurchdringung.

Bei den direkten Förderkosten in Form des Mieterstromzuschlags sind seit der Gewährung 2017 bis einschließlich 2018 rund 30.000 Euro (sic!) angefallen.
Um die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten ist es schlecht bestellt, Berechnungen zeigen, „ … dass die jährlichen Einnahmen aus dem Mieterstromzuschlag immer seltener zur Deckung der laufenden mieterstromspezifischen Mehrkosten ausreichen. Die Transaktionskosten zur Verwirklichung von Mieterstromprojekten sind höher als im Fall einer Volleinspeisung des erzeugten Solarstroms“.

Die Anlagenzusammenfassungsregelung wirken sich negativ auf die Rentabilität von Mieterstromprojekten aus. Technisch getrennte Einzelanlagen werden auf Gebäuden errichtet, die baulich verbunden sind. Die Gebäude weisen separate Zugänge, Hausanschlüsse und elektrische Anlagen auf. Die Anlagen gelten als Gesamtanlage und werden damit einhergehend niedriger bezuschlagt. Der Verbrauch im räumlichen Zusammenhang ohne weiter Netzdurchleitung spielt nach Bekunde der Befragten keine Rolle.

Die Art Belieferung stellt eine Hürde für die Mieterstrommodelle dar. Im Lieferkettenmodell tritt ein Energiedienstleister als Mieterstromlieferant gegenüber den Mietern auf.

Die Bundesnetzagentur sieht im Anlagenbetreiber den Stromlieferanten. Entsprechend greifen Vermieter auf das Pachtmodell zurück, mit jedoch höheren Kosten. Daneben kommt auch das Dienstleistungsmodell in Frage. Die kompliziertere Abwicklung und höheren Kosten von Mieterstrommodellen im Pachtmodell belasten nach Aussage der Befragten die PV-Mieterstromprojekte.

Das kommt der Bericht zum Ergebnis, „… dass die aktuellen Rahmenbedingungen nicht ausreichen, um Mieterstrom als Segment eines zusätzlichen PV-Zubaus dauerhaft zu etablieren und die vorhandenen Potentiale zu erschließen“.

>> Mieterstrombericht nach § 99 EEG (PDF)