Monitoringbericht 2019

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben die Datenerhebung zum Monitoringbericht 2019 gestartet. Die betroffenen Akteure in den Bereichen Strom und Gas haben vom 18. März bis 18. April 2019 Zeit, die angeforderten Daten über die Datenübermittlungsplattform MonEDA, bzw. Excel Files abzugeben.

Das Monitoring erfolgt jährlich gemäß § 63 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Grundlage ist der § 35 EnWG. Der Bericht soll Markttransparenz herstellen und dient der Wahrnehmung der Regulierungsaufgaben der Bundesnetzagentur in den Bereichen der Elektrizität und Gas.

>> Information beim Bundeskartellamt