NABEG-Novelle tritt in Kraft

Das „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus“ (NABEB) tritt am 17.05.2019 in Kraft. Neben den Änderungen betreffend den Ausbau der Energienetze ist auch eine wichtige Anpassung für Unternehmen enthalten. Der Gesetzgeber ändert die Frist in der Übergangsregelung des § 104 Absatz 10 EEG auf den 31. Dezember 2020. Die bisherige Übergangsregelung war erst Anfang dieses Jahres im Zuge des Energiesammelgesetzes in Kraft getreten.

Die Anpassung, die in keinem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Gesetzesvorhaben steht, war im ersten Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht enthalten und fand den Weg über eine Ausschussempfehlung ins Gesetz.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

>> Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus im Bundesanzeiger

>> ISPEX berichtete hierzu