Netzentgelte: Befreiung 2012 / 2013 nicht beihilferechtskonform

Die Netzentgeltbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV für stromintensive Letztverbraucher für die Jahre 2012 und 2013 verstieß gegen europäisches Beihilferecht. Das hat das Europäische Gericht (EuG) Anfang Oktober bestätigt.

Im Jahr 2018 hatte die Europäische Kommission entschieden, dass es sich bei der Netzentgeltbefreiung um eine unerlaubte Beihilfe handelte. Dagegen hatten mehrere Unternehmen eine Klage vor dem EuG angestrengt.

Hintergrund war, dass die EEG-Umlage nach EEG 2012 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als nicht-staatliches Mittel und daher als nicht beihilferechtsrelevant qualifiziert wurde. Daraus ließ sich offensichtlich nicht auf die Netzentgelte schließen. Der Weg zum EuGH steht den Klägern allerdings noch offen.

>> EuG Urteil vom 6. Oktober 2021

>> Beschluss Europäische Kommission vom 28. Mai 2018

 
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