Netzgipfel am 20.9.18

Am 20. September 2018 berieten sich Bund und Länder im Rahmen des sogenannten Netzgipfels zu Ausbaumaßnahmen bei den Stromnetzen.

Man einigte sich auf ein Maßnahmenpaket, das unter anderem vorsieht, das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) zu novellieren. Beispielsweise soll beim Bau in oder unmittelbar neben bestehenden Trassen auf die Bundesfachplanung verzichtet werden. Werden lediglich Leiterseile getauscht oder zugebaut, soll ein Anzeigeverfahren statt eines Genehmigungsverfahrens genügen. Zudem soll der Baubeginn ohne Vorliegen einer vollständigen Genehmigung („letzter Meter“) möglich sein. Konflikte der Bundesfachplanung, des Raumordnungsverfahren und der Landesplanung sollen besser gelöst werden.

Als Ziele bis 2021 werden unter anderem die Genehmigung die Hälfte der aller weiteren Ausbauvorhaben im normalen Drehstromnetz in der Zuständigkeit der Länder und aller weiteren Ausbauvorhaben im normalen Drehstromnetz in der Zuständigkeit der BNetzA genannt.

Das bisherige Monitoring der Bundesnetzagentur, das nur die Verzögerungen beim Ausbau ermittelt hat, soll durch ein vorausschauendes Controlling ergänzt werden. Im Rahmen dessen sollen für alle Vorhaben und Abschnitte Meilensteine definiert werden. Treffen des Bundesministers für Wirtschaft und der Landesminister sind mindestens jährlich (u.U. halbjährlich) vorgesehen. Bis November 2018 sollen sogenannte „Hotspots“ beim Netzausbau identifiziert und einem Intensivcontrolling unterzogen werden.

Der durch den Bundeswirtschaftsminister vorgelegte „Aktionsplan Stromnetze“ soll nach einer Konsultation durch die einschlägigen Stakeholder bis zum Anfang des kommenden Jahres in einer Beschlussvorlage für das Bundeskabinett münden. Der Kabinettsbeschluss ist für das 1. Quartal 2019 angedacht. Als Ziele fixieren Bund und Länder unter anderem, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Süden durch eine geeignete Regionalisierung auf eine solide Basis gestellt werden solle. Aus Kosten- und Akzeptanzgründen nehme die Netzoptimierung auch bei Neubaumaßnahmen einen hohen Stellenwert ein, um ohne neue Planungsverfahren höhere Transportkapazitäten realisieren zu können. Eine bessere Zusammenarbeit zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern sei aufgrund den EE-Zubaus auf Verteilnetzebene von großer Bedeutung. Entsprechend solle diese im Aktionsplan konkretisiert werden. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 65 Prozent des Gesamtverbrauchs bedinge, dass die Erzeugungsanlagen in größerem Umfang Systemdienstleistungen übernähmen und optimal in das Gesamtsystem integriert würden.

>> Ergebnispapier des Netzgipfels (PDF)