Neue Anforderungen bei der Zertifizierung nach ISO 50001

Über 6.000 Unternehmen betreiben ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001, um ihre Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern. Zukünftig müssen Organisationen die Verbesserung der energiebezogenen Leistung im Zertifizierungsprozess durch Messung und Verifizierung nachweisen.

ISO 50003: Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren

Die neuen Anforderungen für die Zertifizierung rühren nicht direkt aus einer Änderung der ISO 50001. Vielmehr müssen die Zertifizierungsstellen die ISO 50003 bis zum Herbst 2017 umsetzen. Diese Umsetzung werden die Unternehmen im Audit zu spüren bekommen. Die Verbesserung der energiebezogenen Leistung fließt zukünftig in die Zertifizierungsentscheidung mit ein.

Für die Unternehmen genügt es dann nicht mehr, eine regelmäßige energetische Bewertung durchzuführen und die Wirksamkeit des Energiemanagementsystems nachzuweisen. Die Verbesserung muss bezogen auf die energetische Ausgangsbasis durch Energiekennzahlen belegt werden. Die Energiemanager und die Auditoren können dafür auf neue Normen zurückgreifen. Relevant sind hier vor allem die ISO 50006 und die ISO 50015 sowie die ISO 50002.

ISO 50006: Messung der energiebezogenen Leistung mittels Energieleistungskennzahlen

Die ISO 50006 legt als Leitfaden dar, wie Unternehmen in Bezug auf die Aufstellung, Nutzung und Aufrechterhaltung von Energieleistungskennzahlen (EnPI) und Energetischen Ausgangsbasen (EnB) bei der Messung der energiebezogenen Leistung vorgehen sollten.

So sind nach der ISO 50006 Energieflüsse zu definieren und zu quantifizieren. Methodisch folgt aus dem Leitfaden u.a. relevante Variablen und statische Faktoren zu fixieren und größenbezogen zu verzeichnen. Ein Bereich umreißt die Datensammlung.

Die ISO gibt vor, sinnvolle EnPIs festzulegen und Input-Faktoren zu identifizieren. Darüber hinaus sollen Nutzen und Grenzen von EnPIs erkannt werden. Dieses Vorgehen soll dem Aufbau eines effektiven Kennzahlensystems dienen.

ISO 50015: Messung und Verifizierung der energiebezogenen Leistung

Die ISO 50015 baut auf die ISO 50006 auf. Sie legt allgemeine Prinzipien und Richtlinien zur Messung und Verifizierung der energiebezogenen Leistung von Organisationen fest und zeichnet den Weg zu einem ganzheitlichen Messkonzept vor.

Den Anfang macht die Erstellung eines Mess- und Verifikationsplanes. Dem folgt eine Datenerfassung mit Eingangsmessung und Baseline. Aus dem leitet sich die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen ab. Jene wiederum sind als nächstes zu analysieren, um den Erfolg der Maßnahmen zu ermitteln. Im Sinne des Mess- und Verifikationsplanes ist anschließend ein Bericht zu erstellen. Sollten die Ziele nicht erreicht werden, steht gegebenenfalls eine Wiederholung an.

ISO 50002: Energieaudits – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung

Die ISO 50002 wird die DIN EN 16247-1 mittelfristig ablösen. Die ISO-Norm definiert die Anforderungen an interne oder externe Energieaudits mit einer Anleitung zur Anwendung. Sie deckt viele Bereiche der DIN EN 16247-1 ab. Allerdings erweitert die ISO 50002 die Durchführung des Audits um konkrete Vorgaben zu Messeinrichtungen und Messverfahren. Die Anforderungen an die Dokumentation der Messung und Verifizierung sind weiter gefasst. Nicht nur der festzulegende Messplan steht im Lastenheft, sondern auch die Analyse der Daten. Die Beschreibung und Bewertung von Verbesserungspotentialen sind obligat. Der Abschlussbericht muss eine Zusammenfassung des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs bieten. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Plausibilität der gemessenen Werte. Die Bedingungen und Annahmen für die Messung, Abschätzungen und Bewertung müssen nachvollziehbar dargelegt werden. Auf diese Weise sollen die Genauigkeit der Berechnungen und die Ergebnisse transparent werden.

Die DIN EN 16247 ist mitnichten obsolet. Als EN-Norm referenziert sie europäische Rechtsvorschriften. Beispiele hierfür sind die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) oder das Energieaudit gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G 2015). Unternehmen, die vom Spitzenausgleich bei Energie- und Stromsteuern profitieren wollen, müssen entweder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder ein testiertes Umweltmanagementsystem nachweisen. Für kleine und mittlere Unternehmen ist auch ein „Alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz“ nach SpaEfV oder ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 möglich.

Managementaufgabe Zertifizierung

Zertifizierungen sind durch die neuen Anforderungen, Normen und Leitfäden zu einer hochkomplexen Materie avanciert. Bestehende Zertifizierungen müssen im jährlichen Abstand überprüft werden. Die Dokumentationspflichten und die technischen Umsetzungen binden Ressourcen im Betrieb. Zugleich sind viele Unternehmen auf die Zertifizierungen angewiesen, um gesetzliche Sonderregelungen im EEG, KWKG und bei der Strom- und Energiesteuer zu nutzen. Hierbei stehen für die betreffenden Unternehmen erhebliche Summen zur Disposition. Deshalb ist das Energiemanagement in den meisten Unternehmen zur „Chef-Sache“ geworden. ISPEX steht als Energie-Beratungsunternehmen dem Management zur Seite und hilft, die rechtlichen, technischen und kaufmännischen Aufgaben zu meistern.

Bild: Mestigoit via Wikimedia Commons Lizenz: CC BY-SA 3.0

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