Neue Richtlinie Umweltbonus

Wie das BAFA mitteilt, tritt am 16.11.2020 die angepasste Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität in Kraft. Der Umweltbonus ist dann mit weiteren Förderungen kombinierbar und wird bei Leasingfahrzeugen nach Leasingdauer gestaffelt.

Die Kombinierbarkeit mit weiteren Förderungen hängt von einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Fördermittelgeber und dem BAFA ab. Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zum Inkrafttreten der Novelle stehen bereits kombinierbare Förderprogramme zur Verfügung.
Das BMVI stellt über die Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 Mittel zur Verfügung. Die BMU-Programme „Saubere Luft“ und dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ können ergänzend genutzt werden. Laut BAFA wird angestrebt die die Fördermöglichkeiten durch weitere Vereinbarungen zu erweitern.

Die neue Richtlinie begrenzt die volle Förderung bei Leasingfahrzeugen auf Vertragslaufzeiten von mehr als 23 Monate. Kürzere Laufzeit werden gestaffelt abgesenkt. Es gelten zudem unterschiedliche Sätze nach Nettolistenpreis (NLP). Die staatliche Förderung kann wie bisher auch nur bis zur Höhe des Herstelleranteils erfolgen.

Bei reinen Elektrofahrzeugen mit einem NLP unter bzw. über 40.000 Euro ergeben sich bei einer Leasingdauer von 6 bis 11 Monaten Sätze von 750 bzw. 625 Euro. Bei einer Dauer von bis zu 23 Monaten sind dies 1.500 bzw. 1250 Euro. Ab 23 Monaten wird die volle Summe von 3.000 bzw. 2.500 Euro ausgezahlt.

Hybridfahrzeuge erhalten nach gleicher Staffelung im Zeitraum des Leasings von 6 bis 11 Monaten für Fahrzeuge unter 40.000 Euro NLP jeweils 562,50 Euro und über 40.000 Euro NLP 468,75 Euro. In der mittleren Leasingdauer von bis zu 23 Monaten können für die günstigeren Fahrzeuge 1.125,00 Euro und im höheren Preissegment 937,50 Euro beansprucht werden. Für längere Laufzeiten ist der Förderbetrag analog mit 2.250,00 Euro bzw. 1.875,00 Euro angesetzt.

Im Rahmen der sogenannten Innovationsprämie wird der Bundesanteil befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt.

>> Meldung des BAFA

>> Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge, Stand 30.10.2020 (PDF)