Neuregelung Gebühren BesAR

Das Bundeswirtschaftsministerium strebt eine Neuregelung der Gebührenerhebung bei der Beantragung im Rahmen der sog. Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) an. Grundlage für die Erhebung bildet die Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung (BAGebV). Nun liegt ein Referentenentwurf für eine „Zweite Verordnung zur Änderung der BAGebV“ vor.

Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung einer Obergrenze für den stromverbrauchsabhängigen Gebührenbestandteil von 100.000 Euro vor. Daneben sollen sich die Gebührensätze stärker am tatsächlichen Verwaltungsaufwand orientieren. Die grundsätzliche Erhebungssystematik aus Grundgebühr und stromverbrauchsabhängiger Gebühr soll beibehalten werden.

Sollte die Neuregelung wie geplant in Kraft treten, gilt sie für Anträge nach dem 1. Oktober 2018. Die Übergangsregelung für Anträge davor ist noch nicht offiziell bekannt gegeben. Man geht allgemein davon aus, dass die Deckelung auf 100.000 Euro angewendet wird.

Die Änderung war notwendig geworden, nachdem Ende November 2017 das Verwaltungsgericht Frankfurt die BAGebV für nichtig erklärt hatte.

Ihr Ansprechpartner

ISPEX

0921 - 150 911 110 0921 - 150 911 115