§ 19 StromNEV-Umlage: Neuer Satz 2024
Von ISPEX am 1. Feb 2024
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben den Satz der § 19 StromNEV-Umlage für 2024 nachkorrigiert. Es gilt ab 1. Januar 2024 ein Wert von 0,643 ct/kWh. Am 25. Oktober 2023 hatten die ÜNB 0,403 ct/kWh für 2024 bekannt gegeben. Diesem Betrag lag noch der einberechnete Bundeszuschuss von 5,5 Mrd. Euro für die Übertragungsnetzentgelte zugrunde. Mit der Umlage werden die entgangenen Erlöse der Netzbetreiber durch die Gewährung individueller Netzentgelte (§ 19 StromNEV) auf die Letztverbraucher umgelegt. Durch den fehlenden Zuschuss sind die Netzentgelte in diesem Jahr überwiegend gestiegen, sodass sich der Ausgleichsbedarf vergrößerte.
>> Übersicht Steuern, Abgaben, Umlagen auf den Strompreis 2024 (PDF)
>> Veröffentlichung bei Netztransparenz.de
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