PfA: Aktuelle Regelungen bleiben

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) bestätigt die Gültigkeit der aktuellen, im Merkblatt festgelegten Regelungen zur Plattform für Abwärme (PfA). Dies gelte unabhängig vom ursprünglich für Ende des Jahres geplanten Inkrafttreten der Novelle des EnEfG. Das geht aus einer Mitteilung der BfEE vom 19.11.2024 hervor.

Demnach bleibt der Schwellenwert des Gesamtendenergieverbrauchs, ab dem Unternehmen grundsätzlich meldepflichtig sind, unverändert bei 2,5 GWh p.a. im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre.

Zudem äußerte sich die BfEE zur Meldefrist: „Die erstmalige Meldefrist für die Plattform für Abwärme ist der 01.01.2025. Da die nächste Meldefrist bereits der 31.03.2025 wäre, geht die BfEE nach Rücksprache mit dem BMWK grundsätzlich davon aus, dass sich in dieser kurzen Zeit keine meldepflichtigen Änderungen bzgl. der Abwärme ergeben. Die nächste reguläre Meldung bzw. Aktualisierung ist damit zum 31.03.2026 fällig. Davon unbenommen sind Unternehmen nach § 17 Abs. 2 S.1 EnEfG verpflichtet, die übermittelten Informationen stets aktuell zu halten“.

Zudem kündigte die BfEE an, das Merkblatt in diesem Sinne zu aktualisieren. Es fänden keine inhaltlichen Änderungen statt, für die erste Meldung bliebe das Merkblatt für die Plattform für Abwärme inhaltlich identisch zur Version 1.3.

>> Mitteilung der BfEE

>> ISPEX: Energierecht: Baustellen zum Jahreswechsel

 
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