PfA: Neue Bagatellschwellen

Das BAFA hat eine neue Version des Merkblatts zur Meldung bei der Plattform für Abwärme (PfA) veröffentlicht. Mit der Version 1.3 mit Stand 09.08.2024 ergeben sich umfangreiche Änderungen.

Erhöhung des Schwellenwerts: Der Schwellenwert für den Gesamtendenergieverbrauch wurde auf 2,77 GWh/a angehoben.

Einführung von Bagatellschwellen: Es wurden neue Bagatellschwellen eingeführt, um unwesentliche Abwärmemengen von der Meldepflicht auszunehmen. (Anlagenschwelle 200 MWh/a, Standortschwelle 800 MWh/a).

Anpassung der Fristen: Die Fristen zur Meldung und Aktualisierung der Abwärmedaten wurden präzisiert und müssen erstmals zum 1. Januar 2025 und anschließend bis zum 31. März eines jeden Jahres erfolgen.

Neue Regelungen zu Schätzungen und Modellierungen: Es wurden erweiterte Möglichkeiten zur Schätzung und Modellierung von Abwärmedaten eingeführt, die genau dokumentiert werden müssen.

Ausnahmeregelungen: Ein neues Kapitel befasst sich mit Sonderfällen, wie Unternehmensumwandlungen und Insolvenzverfahren.

Zu beachten ist, dass die Anpassung des Schwellenwerts des Gesamtendenergieverbrauchs in Vorwegnahme einer laufenden Gesetzesänderung geschieht. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird nach der Sommerpause weiter beraten (ISPEX berichtete hierzu). Der neu zu verankernde Schwellenwert 2,77 GWh/a (≙ 10 MJ/a) orientiert sich an EU-Recht und wird daher mit großer Sicherheit übernommen.

>> Kurzmeldung des BAFA

>> Merkblatt für die Plattform für Abwärme V. 1.3

 
Briefing Plattform für Abwärme (PfA)
Unternehmen stehen vor der Aufgabe, die Nachweisführung für dieses Jahr abzuschließen und für 2025 anzugehen. ISPEX bereitet Sie in einem erweiterten Briefing auf die Anforderungen vor. Wir beleuchten die wesentlichen Schritte, um die erforderliche Meldung rechtskonform abzugeben.

Termin: Donnerstag, 26. September 2024, 10:00 – 11:30 Uhr.

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