PH Selbstständige Unternehmensteile und BesAR

Der Energiefachausschuss des IDW (Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer) hat den IDW Prüfungshinweis (PH) „Besonderheiten der Prüfung eines Abschlusses für einen selbstständigen Unternehmensteil i.S. des § 64 Abs. 5 EEG 2017 für Zwecke der Antragstellung auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017“ (IDW PH 9.970.15) verabschiedet.

Der PH passt die Formulierung aus dem IDW PH 9.970.10 (Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017) an. Die Besonderheiten der Prüfung nach § 64 Abs. 5 Satz 4 EEG 2017 werden nun in dem gesonderten IDW Prüfungshinweis behandelt.

Mit dem PH hat das IDW den Unternehmen eine weitere Hilfestellung bei der Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung an die Hand gegeben. Mitte Mai hatte auch das BAFA bereits mit dem Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung und dem Merkblatt KWKG Umlage / Offshore Netzumlage mehr Klarheit für beantragende Unternehmen geschaffen.

>> Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung für das Antragsjahr 2019 (PDF)

>> Merkblatt KWKG Umlage Offshore Netzumlage (PDF)

>> Energiesammelgesetz – Geringfügige Stromverbräuche Dritter nach § 62a EEG

>> BesAR 2019: Abgrenzung selbstverbrauchter Strommengen nach § 62b EEG

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Marco Böttger

Marco Böttger

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