Plattform für Abwärme: Frist erneut verlängert
Von ISPEX am 15. Apr 2024
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Verlängerung der erstmaligen Datenmeldung bis 1. Januar 2025 bei der Plattform für Abwärme (PfA) bekannt gegeben. Parallel wurde das Merkblatt für die Plattform für Abwärme überarbeitet und steht nun mit Version 1.2 zur Verfügung. Zudem wurde die Plattform offiziell freigeschaltet.
Nach Mitteilung des BAFA „ … setzt das fachlich zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frist zur Übermittlung von Informationen zum 1. Januar 2024 nach §§ 17 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. 20 Absatz 4 EnEfG sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG für zwölf Monate aus. Die erstmalige Meldung im Portal muss somit erst zum 01.01.2025 erfolgen“.
Die Anpassungen im Merkblatt (Stand 15.04.2024) beschränken sich auf die Angleichung im Sinne der verlängerten Frist. Die schon bekannte Erleichterung bei der erstmaligen Meldung wird auf das gesamte Jahr ausgedehnt: Zunächst ist die Meldung nur für wesentliche und geführte Abwärmepotentiale verpflichtend. Die BfEE betrachtet laut Merkblatt „Abwärmepotentiale mit einem jährlichen durchschnittlichen Temperaturniveau von 20°C und weniger als unwesentlich“.
Die Plattform ist online. Unternehmen und sonstige Organisationen können sich für die Registrierung mit Ihrem ELSTER Organisationszertifikat authentifizieren.
>> Merkblatt für die Plattform für Abwärme (Version 1.2.)
>> Registrierung Plattform für Abwärme
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