Preisbremsen: Aktualisierung FAQ Selbsterklärung

Das BMWK hat die FAQ Selbsterklärung von Unternehmen mit Stand 07.09.2023, V. 11.0, veröffentlicht.
Das Papier „Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG“ führt nun Details zur Prüfbehörde aus. U.a. ist zu entnehmen, dass „voraussichtlich ab Anfang Oktober dieses Jahres … Letztverbraucher bzw. (End-) Kunden über das Antragsportal auch die Feststellung der Höchstgrenzen nach § 11 StromPBG bzw. § 19 EWPBG durch die Prüfbehörde beantragen [können]“. Bis zur Fertigstellung des Antragsportals können die Postfächer weiter genutzt werden.

>> FAQ Selberklärung für Unternehmen (Stand 07.09.2023)

 
Änderungen bei den Preisbremsen – wir halten Sie informiert!

Die FAQ und rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Preisbremsen ändern sich fortlaufend. Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft bietet mit dem Briefing zur Strom- und Gaspreisbremse am 19. Oktober 2023 ein kompaktes Update zu Umsetzung und Fristen. Holen Sie sich Ihr Update!

Details und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier.