Preisbremsen: Bundestagsbeschluss Verlängerung kommt
Von ISPEX am 13. Nov 2023
Die Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV) wird am 16.11.2023 abschließend im Bundestag behandelt. Die Bundesregierung hatte am 02.11.2023 die Verordnung zur Verlängerung der Preisbremsen bis zum 30.04.2024 beschlossen. Die Preisbremsegesetze ermächtigen die Bundesregierung, per Verordnung den zeitlichen Anwendungsbereich der Preisbremsen zu bestimmen (§ 47 StromPBG bzw. EWPBG § 39). Die Verordnung bedarf allerdings der Zustimmung des Bundestages.
Der Bundestag kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass seine Änderungswünsche übernommen werden. Werden diese berücksichtigt, ist eine erneute Beschlussfassung nicht notwendig. Da die Verordnung nur der Verlängerung der Preisbremsen dient, ist eine Zustimmung sehr wahrscheinlich. Die Mittel für die Verlängerung sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) bereitgestellt werden.
Eine weitere Hürde für die Verlängerung der Energiepreisbremsen besteht im Europäischen Wettbewerbsrecht. Die deutschen Preisbremsen müssen durch den State aid Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) der EU gedeckt sein. Die Europäische Kommission konsultiert derzeit die Genehmigung der Verlängerung der staatlichen Hilfen. Laut Pressemitteilung der KOM vom 06.11.2023 schlägt diese eine Verlängerung der Beihilfen zum Ausgleich der höheren Energiepreise bis 31.03.2024 vor.
Wie die Abweichungen zwischen Verordnungsbeschluss und Absichten der KOM nebst der überschaubaren Zeit bis zur Winterpause so geregelt werden können, dass die Verlängerung rechtssicher zum 01.01.2024 greift, ist unklar. ISPEX wird weiter berichten.
>> Preisbremsenverlängerungsverordnung – PBVV BT-Drs. 20/9062
>> Pressemitteilung der EU-Kommission (KOM)
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