Preisbremsen: Erneute Anpassung DBAV
Von ISPEX am 22. Sep 2023
Der Bundestag hat am 21.09.2023 eine erneute Anpassung der Differenzbetragsanpassungsverordnung* (DBAV) gebilligt. Demnach gelten ab 01.10.2023 als maximale Höhe des Differenzbetrages im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremsen neue Werte. Bei Strom sind dies 18 ct/kWh und bei Erdgas 6 ct/kWh.
Zum Hintergrund: Das BMWK ist durch die Preisbremsengesetze ermächtigt, durch Verordnung den Differenzbetrag festzulegen, ist hierfür aber auf die Zustimmung des Bundestages angewiesen. Die Anpassung der DBAV sollte eigentlich vor der Sommerpause erfolgen. Die entsprechende Anpassungsverordnung (BT-Drs. 20/7538, 20/7675 Nr. 2) wurde zeitweilig zurückgezogen und die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/8433) abgewartet. ISPEX hatte hierzu berichtet DBAV: Änderung verschoben. Die Beschlussempfehlung brachte keine neuen Impulse und die wiedervorgelegte Anpassung zur DBAV konnte nun den Bundestag passieren.
*Verordnung zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen (Differenzbetragsanpassungsverordnung – DBAV)
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