Preisunterschiede Ladesäulen

Zu den Preisunterschieden beim Aufladen von Elektrofahrzeugen an öffentlichen Ladensäulen hat die FDP-Fraktion im Bundestag eine kleine Anfrage gestellt. Viele Fragen beantwortet die Bundesregierung mit der ausstehenden Stellungnahme zum 7. Sektorgutachten Energie der Monopolkommission. Daher bleiben die Fragesteller bis auf Weiteres im Unklaren, z.B. welche Schlüsse die Bundesregierung daraus zieht, dass nach Berechnungen der Monopolkommission in 70 Prozent der Landkreise ein Anbieter die Marktbeherrschungsvermutung (§ 18 Abs. 4 GWB) überschreitet.

Die Oppositionsfraktion fragte an, wie sich die Bundesregierung die zum Teil erheblichen Preisunterschiede zwischen den Betreibern von Ladesäulen erklärt und bewertet. Die Bundesregierung verweist auf die „ … Vermischung aus nichtpreisangabenverordnungskonformen Abrechnungen nach Ladezeit (ct/Min), als ‚Session fee‘ oder nach Ladeleistung (ct/kWh)“. Dies werde sich mit der fortschreitenden Marktdurchdringung durch mess- und eichrechtskonforme Ladesäulen und der damit verbundenen kilowattstundengenauen Abrechnung ändern. Die Bundesregierung erwarte hierdurch mehr Kostentransparenz.

Weiterhin wollte die Fraktion wissen, welche Hinweise die Bundesregierung in Bezug auf Preise für Ladestrom, die über dem Wettbewerbspreis liegen hat. Laut Bundesregierung erhebt sie hierzu keine Daten.

Eine Frage zielt auf die Maßnahmen der Bundesregierung ab, die Verbrauchern an den Ladesäulen einen eichrechtskonformen Abschluss des Ladevorgangs im Hinblick auf die Ladezeit, Ladedauer und die Berechnung des Preises in Bezug auf die Kilowattstunden gewährleisten. Die Regierung stellt fest, dass der gesetzliche Rahmen für das mess- und eichrechtskonforme Laden in der jetzigen Form seit 1. Januar 2015 besteht. Zuvor habe es klare gesetzliche Anforderungen an die Abrechnung nach Kilowattstunden geben. Grundsätzlich sei es Aufgabe der Wirtschaft, die Ladeinfrastruktur bereitzustellen und dabei die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Für Wechselstrom-(AC-)Ladesäulen seien mehrere messrechtskonforme Lösungen auf dem Markt, für Gleichstrom-(DC-)Ladesäulen liegen messrechtskonforme Zähler seit Ende 2018 vor. Ende Januar 2019 sei zwischen Vertreterinnen und Vertretern aller beteiligten Kreise eine Lösung für die Nachrüstung nicht mess- und eichrechtskonformer Ladesäulen vereinbart worden.

>> Anfrage (BT-Drs. 19/15710)

>> Antwort (BT-Drs. 19/16436)