Prognosemeldung: Umlagepflichtige Strommengen angeben

Bis zum 20. Januar 2022 steht für Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung, Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher die Prognosemeldung umlagepflichtiger Strommengen an den Übertragungsnetzbetreiber an.

Hierbei ist die Prognosemeldung für den laufenden Monat abzugeben. Eine Jahresmeldung ist vorab möglich. Korrekturen sind jeweils bis zum 20. des Folgemonats einzupflegen.