Rechenzentrumsregister: Start Datenmeldung

Seit 03.07.2024 kann über das neu geschaffene Rechenzentrumsregister (RZReg) die Datenmeldung auf Grundlage des § 13 EnEfG getätigt werden.

Zum Start der Registrierung gelten vom Gesetz abweichende erstmalige Meldefristen:

  • 15. August 2024: Rechenzentren mit einer nicht-redundanten Nennanschlussleistung von mindestens 500 kW
  • 1. Juli 2025: Rechenzentren mit einer nicht-redundanten Nennanschlussleistung von mindestens 300 kW bis unter 500 kW

Betreiber von Rechenzentren sind danach verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. März eines jeden Jahres Informationen über ihr Rechenzentrum zu übermitteln. Dazu gehören nach Anlage 3 EnEfG:

Allgemeine Angaben zum Rechenzentrum:

  • Bezeichnung des Rechenzentrums
  • Name des Eigentümers und Betreibers des Rechenzentrums
  • Größenklasse nach Informationstechnik-Anschlussleistung
    (< 500 kW, < 1 MW, < 5 MW, < 10 MW, < 50 MW, < 100 MW, > = 100 MW)
  • Postleitzahl, in der sich das Rechenzentrum befindet
  • Gesamtgröße der Gebäudefläche
  • Nennanschlussleistung der Informationstechnik und die nicht redundante Nennanschlussleistung des Rechenzentrums

Allgemeine Daten zum Betrieb des Rechenzentrums im letzten vollen Kalenderjahr:

  • Gesamtstromverbrauch inklusive Eigenerzeugung, Gesamtstrombezug und Stromrückspeisung in das Versorgungsnetz
  • Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch nach DIN EN 50600-4-3, Ausgabe November 20208
  • Menge und durchschnittliche Temperatur der mess- oder schätzbaren Abwärme, die an Luft, Gewässer oder den Boden abgegeben wurde
  • Menge der Abwärme, die durch das Rechenzentrum an Wärmeabnehmer geliefert wurde, in Kilowattstunden pro Jahr und ihre durchschnittliche Temperatur in Grad Celsius
  • Menge der im Rechenzentrum gespeicherten und verarbeiteten Daten
  • Energieverbrauchseffektivität nach DIN EN 50600-4-2, Ausgabe August 20199, des gesamten Rechenzentrums
  • Anteil der wiederverwendeten Energie nach DIN EN 50600-4-6, Ausgabe November 202010
  • Effizienz des Kühlsystems nach DIN EN 50600-4-7, Ausgabe August 202011
  • Effizienzkennzahl der Wassernutzung nach DIN EN 50600-9, Ausgabe Mai 2020

Für die Mitteilung benötigt wird ein ELSTER-Organisationszertifikat des Unternehmens, um die Registrierung und Datenübermittlung beim RZReg durchführen zu können.

Zur Datenmeldung stehen seit Juni 2024 ein Leitfaden sowie FAQ begleitend zur Verfügung.

>> Kurzmeldung bei der Bundesstelle für Energieeffizienz

>> Leitfaden zu den Datenpunkten im Rechenzentrumsregister (Version 1.1)

>> FAQ zu Anforderungen an Rechenzentren aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

 
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