Referentenentwurf MaStRV

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) vorgelegt. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die Registrierung der Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor 1.7.2017 abgeändert wird. Eine Integration mit anschließender Ergänzung ist nicht mehr vorgesehen. Stattdessen muss der Anlagenbetreiber die Registrierung selbst durchführen.

Die Übergangsfristen sollen zudem verlängert werden und sich am Starttermin des Registers ausrichten. Durch die zuvor verschobenen Eröffnungstermine wurden die Registrierungspflichtigen aufgrund der statischen Übergangsfristen in Verzug gesetzt, ohne die Pflichten erfüllen zu können.

Am 4. Dezember soll die Änderung in Kraft treten.

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