Regelung EEG-Umlage Eigenstrom

Wie aus der Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion unter anderem hervorgeht, will die Bundesregierung zügig nach der Sommerpause die Neuregelung zur EEG-Umlagereduzierung bei Eigenstromversorgung aus KWK-Anlagen umsetzen.

Die Bundesregierung begründet die Verzögerung bei der Umsetzung damit, dass das Gesetz in Form eines Änderungsgesetzes Teil laufenden Gesetzgebungsverfahrens ist. Zudem habe man in den Verhandlungen mit der Wettbewerbskommissarin Vestager das beste Ergebnis erzielt.

Zu der Zahl der betroffenen Anlagen der zukünftigen Regelung könne die Regierung keine genauen Zahlen nennen. Deren Anzahl wird auf 10.000 geschätzt, wobei ca. 200 Anlagen nicht mehr die bisherige Förderung in Anspruch nehmen können werden.

Die Regelung der schrittweisen Erhöhung der EEG-Umlage für Neuanlagen zwischen 1 und 10 MW ab einer Auslastung von 3 500 Vollbenutzungsstunden sei auf die vorgegebene Renditeobergrenze der EU zurückzuführen und werde von möglichst vielen KWK-Anlagen ausgeschöpft.

>> Antwort Drucksache 19/4031