Registrierungsfrist MaStR 31.1.2021

Am 31. Januar 2021 endet die Übergangsfrist für Bestandsanlagen zur Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Nach Angabe der BNetzA müssen bis Ende Januar noch 350.000 Bestandsanlagen registriert werden.

Zahlungen nach EEG oder KWKG sind an eine Registrierung der Anlage im MaStR geknüpft. Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass bei Bestandsanlagen, die nicht rechtzeitig registriert werden können, der Netzbetreiber die Förderung zunächst nicht weiter auszahlen soll. Die zurückgehaltenen Zahlungen würden nachgezahlt, sobald die Anlage registriert wurde. Nach aktuellen Hochrechnungen der Bundesnetzagentur könne der vorübergehende Auszahlungsstopp ca. 130.000 Anlagen betreffen.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur