Scharfe Kritik an Energiepolitik

Der Bundestag wurde über die Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) durch den Bundesrechnungshof (BRH) unterrichtet. Die Kritik des BRH am BMWi fällt schwer aus. Demnach erreiche Deutschland „…trotz des erheblichen Einsatzes von Personal und Finanzmitteln … die Ziele bei der Umsetzung der Energiewende bisher überwiegend nicht.“ Die Organisation der Energiewende durch das Bundeswirtschaftsministerium bewertet der BRH als mangelhaft, bislang fehlten wesentliche Voraussetzungen für eine planvolle und zielgerichtete Koordination.

Zahlungen und entgangene Einnahmen des Bundes sowie Letztverbraucherbelastungen im Jahr 2017 beziffert der BRH auf 34,36 Mrd. Euro. Die Belastungen für die Letztverbraucher betrügen allein durch die EEG-Umlage 23,98 Mrd. Euro. Hinzu kommen 1,17 Mrd. Euro durch die Umlage nach KWKG, 0,2 Mrd. Euro durch die Offshore-Haftungsumlage, 1,1 Mrd. Euro durch die §19 StromNEV sowie 0,03 Mrd. Euro durch die AblaV.

Das BMWi hält in seiner Stellungnahme im Wesentlichen an seinen früheren Stellungnahmen fest und geht auf die Zielverfehlung nicht ein. Die Bedeutung der Koordination bestätigt das Ministerium jedoch: „Dies gelte `umso mehr für ein gesamtgesellschaftliches Generationenprojekt wie die Energiewende, an dem mehrere Akteure innerhalb der Bundesregierung, die Länder sowie nichtstaatliche Akteure beteiligt sind und das europäischen und internationalen Einflüssen unterliegt`.“ Darüber hinaus sei es „bei rund 680 Einzelaufgaben … auch kaum möglich, die zu koordinierenden Tätigkeiten zu regeln“. Das BMWi weist die skizzierte Betrachtung als Bruttokostenbetrachtung und damit als methodisch fragwürdig zurück. So könne beispielsweise die Umlage des EEG als größte Einzelposition in der vom Bundesrechnungshof erstellten Kostenübersicht nicht als Kosten der Energiewende angesehen werden.

Die durch den BRH vorgeschlagenen Handlungsmöglichkeiten, die die Koordination und Steuerung der Energiewende verbessern können sollen, lehnt das BMWi überwiegend ab und sieht keinen Handlungsbedarf.

>> Bundesdrucksache 19/4550