Solarpakete I und II – nächste Stufe gezündet?

Mit dem im EEG 2023 definierten Ausbaupfad für erneuerbare Energien hat die Bundesregierung höchst ambitionierte Ziele ausgerufen. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden, bis 2040 soll sich die Leistung der Solarenergie im Land fast verfünffachen. Das bereits verabschiedete Solarpaket I und das kommende Solarpaket II sollen die entscheidenden Impulse für ein weiter beschleunigtes Wachstum setzen.

Zubauzahlen gut, Ausbauziele hoch

Der Ausbau der Solarenergie hat in 2023 mit knapp 14,6 GW Neuinstallationen einen Rekordwert erreicht. Bis Jahresende waren in Deutschland über 82 GW Solarleistung installiert, das ursprüngliche Zubauziel für 2024 (88 GW Gesamtleistung) wurde bereits Ende Mai dieses Jahres erreicht. Die Zubauraten befinden sich also auf einem guten Weg, geben aber keinen Anlass, sich zurückzulehnen: Ab 2026 sollen sie sich knapp verdreifachen, bis 2030 sollen in Deutschland Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 215.000 MW (215 GW) auf Dächern und Freiflächen Strom produzieren.

EEG § 4, Ausbaupfad, PV, Windkraft

Neuerungen für Anlagen jeder Größe

Das Solarpaket I soll einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die geplante enorme Steigerung beim Ausbau zu ermöglichen. Unter anderem finden sich für sehr kleine Anlagen wie Balkonkraftwerke Erleichterungen hinsichtlich Anmeldung, höherer Leistungsfähigkeit oder vereinfachter Einspeisung. Aber auch für mittelgroße Anlagen, z.B. auf gemeinschaftlichen Gebäuden oder beim Mieterstrom hat das im Mai verabschiedete Solarpaket zahlreiche Veränderungen und Verbesserungen parat, unter anderem bezüglich der Zusammenfassung von Anlagen und vereinfachten Anmelde- und Abrechnungsmöglichkeiten.

Für gewerbliche Anlagen wird die Einspeisevergütung erhöht, für größere PV-Anlagen zwischen 100 kWp und 200 kWp Leistung entfällt künftig die Direktvermarktungspflicht. Die Ausschreibungspflicht für sehr große Anlagen wird mit einer Übergangsfrist auf 750 kWp festgelegt, allerdings werden die Ausschreibungsmengen deutlich erhöht. Am anderen Ende sind künftig Projekte bis zu einer Leistung von 50.000 kWp ausschreibungsberechtigt, bisher lag die Grenze bei 20.000 kWp.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die geplante Ausweitung möglicher Flächen für Freilandanlagen, aber auch die erhöhte Förderung für besondere Anlagen wie Agri-PV oder Floating-PV sowie die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens für solche Projekte.

Die hier dargestellten Änderungen sind nur ein Ausschnitt aus dem Solarpaket, das noch zahlreiche weitere Regelungen und Möglichkeiten für solare Dach- und Freiflächenanlagen beinhaltet.

Änderungen auch für Windkraft, Biomasse und Speicher

Darüber hinaus finden sich im Solarpaket auch Neuerungen für andere regenerative Energieträger, unter anderem zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie oder zur Erleichterung der Stromerzeugung aus Biogas.

Für einen weiteren Schub des Ausbaus erneuerbarer Energien sollen auch die Neuerungen und Impulse für Netzanschlüsse und Speicher sorgen. Sie reichen unter anderem von der Beschleunigung der Verfahren zum Netzanschluss über die Erleichterung einer flexiblen Speichernutzung bis hin zur Gleichrangigkeit von Speichern und erneuerbaren Energien beim Netzanschluss.

Solarpaket II – weitere Erleichterungen geplant

Das Solarpaket II, das bis Ende des Jahres vorliegen soll, ergänzt voraussichtlich die oben dargestellten Maßnahmen um weitere Erleichterungen bezüglich baulicher Anforderungen, Abstandsregeln und einheilticher Anschlussbedingungen der Netzbetreiber.

Fazit: die Richtung stimmt

Die Solarpakete machen deutlich, dass die Bundesregierung dem Ziel eines stark beschleunigten Ausbaus konsequent die Richtung weist. Auch wenn es an der einen oder anderen Stelle Verbesserungsbedarf gibt, haben die Solarpakete insgesamt das Potenzial, die richtigen Impulse zu setzen.

 
Was haben Sie davon?

Wie profitieren Unternehmen von den Solarpaketen, als Betreiber mit Eigenbedarf, als Volleinspeiser oder als Wohnungsunternehmen? Welche Effekte haben die Solarpakete auf die Energiestrategie des eigenen Unternehmens und auf die Profitabilität von Erzeugungsanlagen? Welche konkreten Erleichterungen und Vereinfachungen wirken sich besonders deutlich auf das Ergebnis aus?
 
Die passenden Antworten auf Fragen wie diese erhalten Sie, wenn Sie sich zu unserem
Briefing: Solarpakete I und II am 18.September 2024 (10:00 – 11:30) anmelden.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Ihr Ansprechpartner

Ferdinand Eggert

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