Spitzenausgleich auch 2019

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mitgeteilt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2019 den Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Beschluss auf Grundlage des Gutachtens des RWI – Leibniz – Institut für Wirtschaftsforschung gefasst (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a StromStG, § 55 Abs. 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a EnergieStG).
Laut des Berichts des RWI haben die Unternehmen des produzierenden Gewerbes den Zielwert für die Reduzierung des ihrer Energieintensität erreicht.

>> Mitteilung des BMF

>> Monitoringbericht des RWI (PDF)

>> Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt (PDF)