Spitzenausgleich wird gewährt

Das BMF (Bundesministerium der Finanzen) gewährt für das Antragsjahr 2018 den Spitzenausgleich in voller Höhe. Grundlage ist der Monitoringbericht des RWI Essen, der die 2012 vereinbarten Effizienzfortschritte der deutschen Wirtschaft – speziell die des produzierenden Gewerbes – bestätigt. Vereinbarungsgemäß konnte die Energieintensität 2016 um 13,8 Prozent gegenüber der Basisperiode 2007 bis 2012 reduziert werden.

Die Gewährung des Spitzenausgleichs ist abhängig von der Erreichung der Zielvereinbarung bei der Reduktion der Energieintensität, die jährlich überprüft wird.

>> Pressemitteilung des BMF