SPK: Antragsverfahren 2025 gestartet
Von ISPEX am 7. Apr 2025
Die DEHSt hat das Antragsverfahren für die Strompreiskompensation (SPK) 2025 gestartet. Die gesetzliche Antragsfrist ist der 30.06.2025. Für die Antragstellung wurden die Leitfäden für beantragende Unternehmen sowie für Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer aktualisiert.
Hervorzuheben für Unternehmen ist die umfangreiche Ausgestaltung des Kapitels 4 Ökologische Gegenleistungen. In diesem Zuge weist die DEHSt auf ihrer Website darauf hin, dass auch wenn in diesem Jahr kein Beihilfeantrag erfolgt, dennoch die Nachweise ökologischer Gegenleistungen erbracht werden müssen. Das betrifft die vorherigen Abrechnungsjahre, für die eine Beihilfe gewährt wurde.
Zudem sind die entsprechenden FMS-Anwendungen „Antrag SPK“ und „Nachweis öGL“ einsatzfähig. Die DEHSt macht darauf aufmerksam, rechtzeitig ein Aktenzeichen zu beantragen. Dieses ist bei der Virtuellen Poststelle (VPS) formlos zu beantragen. Weitere Voraussetzung für die Antragstellung ist die elektronische Signatur. Dieses Antragsverfahren kann allerdings bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.
Ihr Ansprechpartner
