SPK: Antragsverfahren 2025 gestartet

Die DEHSt hat das Antragsverfahren für die Strompreiskompensation (SPK) 2025 gestartet. Die gesetzliche Antragsfrist ist der 30.06.2025. Für die Antragstellung wurden die Leitfäden für beantragende Unternehmen sowie für Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer aktualisiert.

Hervorzuheben für Unternehmen ist die umfangreiche Ausgestaltung des Kapitels 4 Ökologische Gegenleistungen. In diesem Zuge weist die DEHSt auf ihrer Website darauf hin, dass auch wenn in diesem Jahr kein Beihilfeantrag erfolgt, dennoch die Nachweise ökologischer Gegenleistungen erbracht werden müssen. Das betrifft die vorherigen Abrechnungsjahre, für die eine Beihilfe gewährt wurde.

Zudem sind die entsprechenden FMS-Anwendungen „Antrag SPK“ und „Nachweis öGL“ einsatzfähig. Die DEHSt macht darauf aufmerksam, rechtzeitig ein Aktenzeichen zu beantragen. Dieses ist bei der Virtuellen Poststelle (VPS) formlos zu beantragen. Weitere Voraussetzung für die Antragstellung ist die elektronische Signatur. Dieses Antragsverfahren kann allerdings bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.

>> Leitfaden zur Erstellung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation)

>> Leitfaden zur Prüfung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) für Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buchprüfer*innen

Ihr Ansprechpartner

Marco Böttger

Marco Böttger

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