SPK: Erleichterungen und Verbesserungen 2026

Strompreiskompensation , SPK, Novelle, 2025, 2026

Unternehmen können bei der Strompreiskompensation auch 2026 Erleichterungen im Antragsverfahren nutzen. Durch die EU wurde Ende Dezember 2025 eine Ausweitung der begünstigten Sektoren ermöglicht, sodass mehr Unternehmen die Entlastungen zukünftig in Anspruch nehmen können. Zudem wurde die Beihilfeintensität für bisher berechtigte Unternehmen erhöht.

DEHSt: Erleichterungen im SPK-Antragsverfahren werden fortgeführt

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) setzt die im Strompreiskompensationsverfahren (SPK) eingeführten Erleichterungen im Antragsverfahren auch für das Abrechnungsjahr 2025 fort. Die Regelungen gelten bis auf Weiteres.

Für Unternehmen mit einer zu erwartenden Gesamtbeihilfe von bis zu 100.000 Euro bleibt es möglich, auf einen separaten Prüfungsbericht durch Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer zu verzichten. Stattdessen ist weiterhin lediglich ein Prüfungsvermerk erforderlich. Zudem wird die Prüftiefe von der „hinreichenden Sicherheit“ auf eine „begrenzte Sicherheit“ reduziert.

Darüber hinaus gelten für alle Antragsteller weiterhin Erleichterungen bei der Prüfung von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen. So kann bei der nachgelagerten Prüfung eine Verbesserungsempfehlung für das Folgejahr abgegeben werden. Auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung bereits umgesetzter Maßnahmen wird verzichtet. Voraussetzung bleibt jedoch, dass bei Unterschreiten der Mindestinvestitionshöhe die Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzter, im Managementsystem identifizierter Maßnahmen weiterhin geprüft werden muss.

Auch der Verzicht auf eine Vor-Ort-Beurteilung im Rahmen der Fremdzertifizierung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen wird fortgeführt. Damit bleiben sämtliche Erleichterungen bestehen, die erstmals für das Abrechnungsjahr 2024 eingeführt worden waren.

Zudem hat die DEHSt ihr Hinweispapier für Eisengießereien aktualisiert. Die redaktionellen Anpassungen betreffen insbesondere die Angaben zur Produktionsmenge des Zwischenprodukts Gusseisen sowie zu den Direktemissionen und dienen einer besseren Verständlichkeit.

Europäische Kommission: Branchenausweitung beschlossen

Die Europäische Kommission hat die Beihilfeleitlinien zum Ausgleich indirekter CO₂-Kosten im EU-Emissionshandel überarbeitet. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung der EU-Kommission hervor. Ziel der Anpassungen ist es, das Risiko von indirektem Carbon Leakage infolge steigender Strompreise zu begrenzen. Deutsche Unternehmen profitieren über die Strompreiskompensation (SPK) davon.

Kern der Neuregelung ist eine Ausweitung des Kreises beihilfefähiger Branchen. Insgesamt werden 20 zusätzliche Sektoren sowie zwei weitere Untersektoren als von Carbon Leakage gefährdet eingestuft. Dazu zählen unter anderem Teile der chemischen Industrie sowie die Keramik-, Glas- und Batterieproduktion. Für bisher beihilfefähige Branchen wird zudem die maximale Beihilfeintensität von bislang 75 auf 80 Prozent der indirekten CO₂-Kosten erhöht.


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Darüber hinaus können Mitgliedstaaten künftig auch nicht gelistete Sektoren fördern, sofern sie anhand objektiver Kriterien ein erhebliches Carbon-Leakage-Risiko nachweisen. Gleichzeitig wird die Gewährung der Beihilfen stärker an ökologische Gegenleistungen geknüpft. Größere Unternehmen sollen einen Teil der erhaltenen Ausgleichszahlungen in Investitionen zur Senkung des Stromverbrauchs oder zur Reduktion von Emissionen lenken.

Parallel dazu hat die EU-Kommission die geänderten Beihilfeleitlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht (Dokument C(2025)9298). Ab dem Abrechnungsjahr 2025 können die genannten Sektoren in die Förderung einbezogen werden. Zudem wurden die CO₂-Emissionsfaktoren für den Zeitraum 2026 bis 2030 angepasst. Für Deutschland steigt der Faktor von 0,72 auf 0,73, was eine höhere Förderfähigkeit für deutsche Unternehmen bedeutet.

Es wird erwartet, dass die deutsche SPK-Förderrichtline bald angepasst wird.

>> DEHSt: Hinweise zur Antragstellung

>> Pressemitteilung der Europäischen Kommission

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