SPK: Leitfaden aktualisiert
Von ISPEX am 5. Jun 2024
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat den „Leitfaden zur Erstellung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation)“ aktualisiert. Die Veröffentlichung vom 04.06.2024 bildet den Stand von Ende Mai (Version Nr. 9) ab.
Zu den Änderungen im Jahr 2024 zählen unter anderem die Ergänzungen des Kapitels „Umsetzung der Antragseinreichung“ und Anpassung der Formel „Berechnung der Gesamtbeihilfe“, aber auch die Überarbeitung des gesamten Kapitels zu den ökologischen Gegenleistungen. Ende Mai folgte eine Korrektur des Anhangs 2.8 zu enthaltenen Produkten.
Veranstaltungshinweis: „Update: Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen“
Zukünftig müssen Unternehmen im Zusammenhang mit Privilegierungen bei Energiesteuern, Abgaben und Umlagen „ökologische Gegenleistungen“ erbringen.
Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft informiert Sie in einem erweiterten Briefing zu den gesetzlichen Regelungen zu ökologischen Gegenleistungen nach EnFG, BECV sowie bei der Strompreiskompensation (SPK).
Das Briefing kann als Aufzeichnung inkl. Unterlagen gebucht werden unter:
Update: Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen.