SPK: Vorbereitung Antragstellung 2025

Die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) weist auf ihrer Website auf die Vorbereitung für die Antragstellung zur SPK (Strompreiskompensation) 2025 hin. Die gesetzliche Frist zur Antragstellung für das Abrechnungsjahr 2024 ist der 30.06.2025.

Bei einem Erstantrag ist im Vorfeld ein Aktenzeichen und für jede Anlage ein Anlagenaktenzeichen zu beantragen. Für Folgeanträge mit bestehendem Aktenzeichen muss nur für eine neue Anlage ein Anlagenaktenzeichen beantragt werden.

Über die Leitfäden zur Antragstellung wird die DEHSt noch informieren. Der Leitfaden für die Antragsteller wird insbesondere auf die ökologischen Gegenleistungen für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2024 eingehen. Zur Nachweiserbringung der ökologischen Gegenleistungen schreibt die DEHSt: „Auch wenn Sie in diesem Jahr keinen Beihilfeantrag stellen sollten, beachten Sie bitte, dass Sie dennoch die Nachweise ökologischer Gegenleistungen für die vorherigen Abrechnungsjahre, für die Sie eine Beihilfe erhalten haben, erbringen müssen“.

Das Formular-Management-System (FMS) zur Antragstellung wird voraussichtlich ab dem 01.04.2025 zur Verfügung stehen. Der Antrag besteht wie gehabt aus zwei Teilen: Antrag auf Beihilfe und Nachweis der ökologischen Gegenleistungen (öGl).

>> Website der DEHSt

 
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