Staatliche Zuschüsse für Energiemanagementsysteme

Von der Energieauditpflicht betroffen? Nur noch fünf Monate bleiben den vom Gesetzgeber zur Durchführung eines Energieaudits nach EDL-G 2015 verpflichteten Unternehmen, um den Auditierungsprozess nach den Anforderungen der DIN EN 16247-1 erstmals bis zum Stichtag 5. Dezember 2015 zu durchlaufen. Geringe Kapazitäten auf dem Berater- und Zertifizierermarkt deuten bereits jetzt darauf hin, dass viele Unternehmen diesen Zeitplan nicht oder nur unter erhöhtem Aufwand einhalten können. Das BAFA räumt mit einer Übergangsregelung für die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 eine förderfähige Alternative ein.

Der Gesetzgeber gewährt in § 8 EDL-G 2015 weniger zeitkritische Alternativen: Für Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 und Umweltmanagementsysteme nach EMAS gilt eine Einführungsphase. Diese läuft zwar ebenfalls nur bis 5. Dezember, allerdings sind die Anforderungen an die Einführung eines „höherwertigen“, für Unternehmen und Umwelt nachhaltigeren, Systems zunächst niedriger als die an ein vollständiges Energieaudit nach DIN EN 16247-1.

Förderung von Energiemanagementsystemen

Die aktualisierte Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme gilt auch für Nicht-KMU, die nach EDL-G 2015 der Energieauditpflicht unterliegen und gewährt Fördermittel von bis zu 20.000 EUR über einen Zeitraum von 36 Monaten.

1 Die Gesamtsumme der Fördermittel ist auf maximal 20.000 EUR über einen Zeitraum von 36 Monaten begrenzt. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer „De-minimis“-Beihilfe nach EU-Verordnung 1407/2013.

2 Förderfähig ausschließlich in Verbindung mit einer Erstzertifizierung

3 Vgl. Liste förderfähiger Energiemanagementsoftware des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

 

Das BMWi hat die wichtigsten Punkte zur Förderung von Energiemanagementsystemen in einem Flyer zusammengefasst.

>> BMWi-Flyer: Förderung von Energiemanagementsystemen (Stand: Juli 2015)

 

Welche Maßnahmen erfasst die Förderung von Energiemanagementsystemen?

Förderfähig nach der aktualisierten Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme sind:

  1. Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems nach ISO 50001
    In Verbindung mit einer Erstzertifizierung können Ausgaben für eine externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems und Ausgaben für die Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten / Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem gefördert werden.
  2. Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpitzenausgleichEffizienzsystemverordnung (SpaEfV)
    Die Erstzertifizierung eines alternativen Systems ist nur förderfähig, wenn die durchschnittlichen Jahresenergiekosten des antragstellenden Unternehmens unter 200.000 Euro liegen. Die Jahresenergiekosten umfassen Kosten für Strom, Brennstoffe, Nah-/Fernwärme/-kälte sowie die auf Energie entfallenden Abgaben, Umlagen und Steuern.
  3. Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für Energiemanagementsysteme
  4. Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme
    Förderfähig sind bei den investiven Maßnahmen zudem Installationskosten und Schulungskosten. Die Kosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen. Installations- und Schulungsleistungen müssen von externen Dritten durchgeführt werden, um förderfähig zu sein. Geförderte Messtechnik und Software sind mindestens 3 Jahre zweckentsprechend zu verwenden.

Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Die EnMS-Förderrichtlinie gilt nicht für Energieaudits nach DIN EN 16247-1. Diese sind Gegenstand des BAFA-Förderprogramms „Energieberatung im Mittelstand“, das sich an KMU richtet, die keinen Spitzenausgleich beantragt haben.

 

Förderfähigkeit bei Beantragung des Spitzenausgleichs nach § 10 StromStG, § 55 EnergieStG oder Begrenzung der EEG-Umlage gem. §§ 63 ff. EEG

Nicht-KMU, die zum Erhalt des Spitzenausgleichs oder zur Begrenzung der EEG-Umlage bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben, sind von der Energieauditpflicht nach EDL-G 2015 befreit. Es besteht keine Möglichkeit auf (nachträgliche) Förderung auf Grundlage der seit 1. Mai 2015 geltenden Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme.

 

 

Weiterführende Informationen zum Thema bietet die Detailseite des BAFA.

 

Download

Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen (Stand: 18.03.2015) [PDF]

  BAFA-Merkblatt Energiemanagementsysteme (Förderung) Richtlinie-fuer-die-Foerderung-von-Energiemanagementsystemen_Stand-18-03-2015.pdf (Dateigröße 448 KB)