Stand der Übergangsregelungen beim Marktstammdatenregister

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Das Marktstammdatenregister sollte seit 2017 das zentrale Register der Energiewirtschaft sein. Bis heute ist die Plattform noch nicht voll einsatzfähig. Unternehmen müssen bis zur Inbetriebnahme die Übergangsregelungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) befolgen, um ihren Meldepflichten nachzukommen.

Richtig registrieren

ISPEX Übersicht Übergangsregelungen MaStR

Die Registrierung von EEG-Anlagen (und deren meldepflichtigen Genehmigungen) erfolgt ähnlich wie ehedem beim Anlagenregister über ein PDF-Formular. Hier wirft sich der erste Sonderfall auf. Photovoltaik-Anlagen sind in zwei Gruppen zu behandeln. PV-Freiflächenanlagen können über das genannte Formular registriert werden. Alle anderen PV-Anlagen unterfallen der Registrierung über das PV-Meldeportal.

KWK-Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2017 sind per Formular zu registrieren. Sollen KWK-Anlagen in eine KWK-Ausschreibung eingebracht werden, ist ebenfalls eine Registrierung mittels Formular notwendig. Als Ausnahme werden jene KWK-Anlagen behandelt, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hier findet die Registrierung auf dem selben Wege wie bei EEG-Anlagen statt.

Batteriespeicher, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden und die ausschließlich mit Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen gespeist werden, sind für das MaStR registrierungspflichtig. Hierzu steht ein separates Formular zur Verfügung.

Die Zuordnung zur Veräußerungsform des Mieterstromzuschlags (§ 23b Abs. 2 EEG) kann ebenfalls per Formular bewerkstelligt werden. Das betrifft Betreiber von Solaranlagen, die ihre Anlage gegenüber dem Netzbetreiber der Veräußerungsform des Mieterstromzuschlags nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 EEG zugeordnet haben. Davon Gebrauch machen können Anlagenbetreiber, deren Photovolataik-Anlage nach dem 24. Juli 2017 in Betrieb genommen wurde und die installierte Leistung von 100 Kilowatt nicht überschreitet.

Grundsätzlich gilt, dass nach der vollen Inbetriebnahme des Markstammdatenregisters alle Daten, die im Rahmen der Übergangsregelungen nicht eingetragen werden konnten, dann entsprechend zu ergänzen sind. Bis zum 30. Juni 2019 ist die Datenverantwortung für Bestandsanlagen zu übernehmen. Gegenwärtig ist das technisch aber noch nicht möglich. Sobald der Regelbetrieb des MaStR-Webportals angelaufen ist, müssen Unternehmen dies nachholen.

Pflichten erfüllen

Die Übergangsregelungen wahrzunehmen, ist für Vergünstigungen und Erleichterungen entscheidend. Beispielsweise entfällt für die Zeit, in der die PV-Anlage nicht registriert war, der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG.

Daher ist es entscheidend, allen Vorgaben und Anforderungen der BNetzA nachzukommen, um Fehler zu vermeiden und Vergünstigungen für das Unternehmen zu erhalten. ISPEX als etabliertes Energieberatungsunternehmen verfügt über Experten, die die Verwaltungspraxis fortlaufend beobachten und die Anforderungen umsetzten.

Wir beraten Sie gerne zu Registrierungspflichten und zu energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten von Eigenerzeugungsanlagen. Zudem bereiten wir im Rahmen der Beratung die erforderlichen Daten auf, registrieren Anlagen form- und fristgerecht. So erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen und erhalten sich Ansprüche auf Förderungen und Vergünstigungen.

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