STEAG Eilantrag abgewiesen

Die STEAG hatte sich Ende Juli mit einem Eilantrag gegen das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Dieses hat nun den Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen und eine spätere Verfassungsbeschwerde ausgeschlossen. Ziel des Antrags im Vorfeld der ersten Stilllegungsauktion für Steinkohlekapazitäten im September war eine Überprüfung der Bestimmungen aus dem KVBG auf Verfassungskonformität.

>> Pressemitteilung der STEAG

>> Eilantrag gegen KVBG