Strompreisbremse: ÜNB zu abschöpfungsrelevanten Anlagen

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben auf ihrer gemeinsamen Internetseite netztransparenz.de zur Handhabung der Erlösabschöpfung bei abschöpfungsrelevanten Anlagen im Sinne des § 13 StromPBG geäußert.

Demnach werden die abschöpfungsrelevanten Anlagenbetreiber im April 2023 durch die ÜNB per Brief aufgefordert, sich in den jeweiligen Portalen der ÜNB zu registrieren. Die Anlagenbetreiber sind verpflichtet, die erwirtschafteten Überschusserlöse (Abschöpfungsbetrag) für den jeweiligen Abschöpfungszeitraum an den ÜNB zu melden und entsprechende Nachweise zu übermitteln. Die Abgabe der Datenmeldung (Einspeisezeitreihen, Redispatchzeitreihen und Preis-Angaben zur anlagenbezogenen Vermarktung) soll über eine einheitliche Exceldatei erfolgen.

Nach Angaben bei netztransparenz.de soll die Funktion der Datenmeldung voraussichtlich ab Juni 2023 im Portal des jeweiligen ÜNB zur Verfügung stehen.

>> Themenseite für Anlagenbetreiber bei netztransparenz.de

 
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