Strompreiskompensation: Leitfaden aktualisiert

Für das diesjährige Antragsverfahren bis zum 30. September zur Strompreiskompensation hat die DEHSt den Leitfaden aktualisiert und ein Hinweispapier für Eisengießereien ergänzt.

Im Leitfaden zur Strompreiskompensation wurde das zur Erbringung der ökologischen Gegenleistungen erweitert. Es werden ausschließlich die Anforderungen dargestellt, die für das Abrechnungsjahr 2021 maßgeblich sind. Die Anforderungen für zukünftige Abrechnungsjahre sollen in späteren Aktualisierungen hinzukommen. Der Anhang des Leitfadens erfuhr ebenfalls eine Überarbeitung.

Im Hinweispapier werden Eisengießereien mit Schwerpunkt Benchmark Eisenguss behandelt. Hier erläutert die DEHSt bspw. Aspekte der „Systemgrenze und Strommengenangabe“ bis hin zu einer Fallback-Beantragung.

>> Leitfaden SPK Stand 09.09.2022 (PDF)

>> Hinweispapier Eisengießereien (PDF)

 
Das Prinzip der „ökologischen Gegenleistung“ kommt!

Vergünstigungen und Privilegien im Energiebereich waren bisher meist allein an Effizienzmaßnahmen im Unternehmen gebunden. Mit den Gesetzesreformen kommt das verpflichtende Investment in Dekarbonisierung oder Erneuerbare Energien hinzu.

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