Strompreispaket: Einigung Bundesregierung

Wie aus einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 09.11.2023 hervorgeht, hat sich das Kabinett auf ein sogenanntes Strompreispaket für die Industrie geeinigt.

Die Bundesregierung versteht darunter einen Mix aus bereits beschlossenen Maßnahmen sowie weiteren Ergänzungen für stromintensive Unternehmen/Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG) für die nächsten fünf Jahre.

Die Maßnahmen des Strompreispakets im Einzelnen:

Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024: Die nur moderat erhöhten Übertragungsnetzentgelte für 2024 wurden durch die ÜNB bereits unter Berücksichtigung eines Bundeszuschusses i.H.v. 5,5 Mrd. Euro (vorläufig) festgesetzt. Die Beschränkung auf das erste Halbjahr 2024 in der Mitteilung der Bundesregierung ist noch genauer zu klären.

Senkung der Stromsteuer für die UdPG: Die Stromsteuer soll auf das europarechtliche Mindestmaß von 0,05 ct/kWh abgesenkt werden. Dazu soll der Entlastungsbetrag aus der Regelung des § 9b StromStG so erhöht werden, dass die Mindestbesteuerung für Strom erreicht wird. Die Regelung soll zunächst für 2024 und 2025 gelten und bei einer Gegenfinanzierung aus dem Bundeshaushalt bis 2028 verlängert werden.

Keine Verlängerung Spitzenausgleich: In die verbesserte Stromsteuersenkung über § 9b StromStG „geht der bisherige Spitzenausgleich auf und wird damit verstetigt“.

Verlängerung und Verbesserung Strompreiskompensation: Die bestehenden Regelungen der Strompreiskompensation (SPK) mit Finanzierung aus dem Klima- und Transformationsfond sollen um 5 Jahre verlängert werden. Zudem soll der Selbstbehalt entfallen. Die Regelung zum „Super-Cap“, soll ebenfalls verlängert und der Sockelbetrag ausgeweitet werden.

Die Bundesregierung beziffert die Entlastung auf bis zu 12 Mrd. Euro für 2024, ohne die genaue Zusammensetzung zu nennen. Die Dämpfung der Übertragungsnetzentgelte beispielsweise schlägt laut ÜNB mit 5,5 Mrd. Euro zu Buche. Die Kosten für die SPK über den KTF liegt laut Beschluss Wirtschaftsplan vom 09.08.2023 bei 2,6 Mrd. Euro.

>> Mitteilung der Bundesregierung

 
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