Stromsteuer: Dauerhafte Absenkung UdPG möglich

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 16.10.2024 der Entfristung der Absenkung der Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG) zugestimmt. Dem derzeit beratenen Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht wurde eine entsprechende Änderung hinzugefügt.

Der Gesetzentwurf muss in der geänderten Fassung noch durch den Bundestag beschlossen werden. Bisher ist die Regelung des § 9b Abs. 2a StromStG auf 2024 und 2025 befristet. UdPG können eine Entlastung von 20 €/MWh erhalten, wodurch eine Stromsteuerbelastung von 0,05 ct/kWh resultiert.

Die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs findet am 18.10.2024 statt. Der Entwurf ist nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat.

>> Kurzmeldung (hib)

 
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