Stromsteuer: Entlastung für UdPG verstetigt

Die Stromsteuerentlastung nach 9b StromStG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG) wird entfristet. Ein entsprechender Gesetzentwurf passierte am 13. November den Bundestag. Beschlossen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (21/1866, 21/2469) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2753).

Die Entlastung beträgt abseits des Selbstbehalts für UdPG unbefristet auf Antrag 20 €/MWh, wodurch eine Stromsteuerbelastung von 0,05 ct/kWh resultiert.

Das Gesetzesvorhaben ist nicht zustimmungspflichtig und wird wahrscheinlich ohne Einspruch die anstehende Verabschiedung durch den Bundesrat durchlaufen.

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