Stromsteuer: Zoll aktualisiert Fachtexte

Auf der Website der Generalzolldirektion wurden die Fachtexte zu Strom aus erneuerbaren Energieträgern und hocheffizienten KWK-Anlagen (< 2MW) bei steuerfreier Verwendung aktualisiert. Ein Hinweis zur Inanspruchnahme des Lieferkettenmodells im Rahmen des Mieterstromzuschlags ist zudem ergänzt: „Wird der Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 Satz 1 EEG 2021 im Rahmen des so genannten Lieferkettenmodells in Anspruch genommen, ist eine Stromsteuerbefreiung für den an die Mieter bzw. Letztverbraucher zum Verbrauch geleisteten Strom in vielen Fällen nicht mehr möglich“.

>> Steuerfreie Verwendung Strom bei Zoll.de

 
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