TAM: Meldeportal eröffnet
Von ISPEX am 24. Jul 2023
Wie die Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Website mitteilen, steht ab sofort das TAM-Meldeportal zur Verfügung. Im Rahmen der TAM-Meldungen (Transparency Award Module) müssen an die ÜNB aufgrund europarechtlicher Transparenzverpflichtungen Daten über erhaltene Förder- und Entlastungssummen gemeldet werden. Die Meldeschwelle liegt bei 100.000 Euro und betrifft für 2022 (Bezugsjahr) Meldungen nach § 71 Abs. 6 EEG bzw. Abs. 4 und § 56 Abs. 1 EnFG. Die Frist ist der 31.07.2023. Die Meldung auf Grundlage des § 30 Abs. 5 StromPBG ist entsprechend im nächsten Jahr bis zum 30.06.2024 zu tätigen.
Welche Neuerungen werden für 2024 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?
Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energiekalender mit den wichtigsten „Energiesteuern und Abgaben 2024“ vertraut – wieder im 4. Quartal, diesmal aber in verschiedenen Online- und Präsenzformaten. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.
Sie finden die Übersicht mit den neuen Terminen hier.